Pressemitteilung
Christina Gentili: Leistbares Wohnen im Landkreis Lindau - Eine Utopie?
Vortrag am 26.02.2020 im Bayerischen Hof in Rehlings/Weißenberg. ,,Ohne staatliche Regulierung geht es nicht" lautet die Qintessenz des Vortrags, zu welchem die ÖDP mit Christina Gentili eine Fachfrau aus dem Landratsamt eingeladen hatte.
Mobilität und Wohnraum sind den Menschen bei den Kommunalwahlen laut BR-BayernTrend besonders wichtig. Auch in der Stadt und im Landkreis Lindau sind Wohnungsprobleme keine Einzelfälle mehr. Die Referentin spannte einen Bogen von den Anfängen der Wohnungsbauförderung in Bayern bis zur derzeitigen Situation und zeigte eine Fülle von möglichen Maßnahmen auf.
Wohnungsfürsorge seit 1918
Der Verband Bayerischer Baugenossenschaften wurde bereits 1909 gegründet und unterstützt bis heute kirchliche und kommunale Wohnungsunternehmen sowie Genossenschaften. Im Jahr 1918 wurde in Bayern das für das Wohnungswesen zuständige Ministerium für Soziale Fürsorge gegründet. Damit übernahm der Staat die Verpflichtung, regulierend in den bis dahin rein privatwirtschaftlich organisierten Wohnungsmarkt einzugreifen und ein gemeinwirtschaftliches System der Wohnungsversorgung aufzubauen. In der Folgezeit entstanden viele Genossenschaften, Bauvereine und Gartenstädte, so auch die Gründung der GWG Lindau am 17. Februar 1930 als gemeinnützige Baugesellschaft Lindau (B) mbH. Wohnanlagen in modernen, reduzierten Bauformen setzten für alle sichtbar das Signal des gesellschaftlichen Aufbruchs.
Wohnungsnot nach dem Zweiten Weltkrieg
Mehr als 200.000 Wohnungen wurden in Bayern im Krieg zerstört, ein Achtel des Wohnungsbestandes. Der Zustrom von zwei Millionen Vertriebenen und Flüchtlingen verschärfte die Wohnprobleme nochmals. Das Wohnungsbaugesetz 1950 bildete den Rahmen für die zügige Schaffung von Wohnungen. Weitere Baugenossenschaften und kommunale und kirchliche Wohnungsunternehmen wurden gegründet, im Landkreis schon 1949 die GKWG Lindau (B) als Gemeinnützige Kreis-Wohnungsbau-Gesellschaft mbH. 1956 wurde das Wohnungsbindungsgesetz erlassen, das sicherstellte, dass die Wohnungen gemäß dem Förderzweck genutzt wurden. Zudem wurde der Bau von Eigenheimen unterstützt. Die Kostenmiete und Wohngeld für einkommensschwache Haushalte wurden neu eingeführt.
Die Situation heute
Anfang der 2000er-Jahre ging die Bautätigkeit in Bayern deutlich zurück und erreichte 2009 den tiefsten Stand seit 1951. Bayern setzte 2007 ein eigenes Wohnraumförderungsgesetz in Kraft, 2008 wurden die Förderung für besondere Wohnformen und die Barrierefreiheit im sozialen Mietwohnungsbau verankert. Um den steigenden Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu begegnen, beschloss die Staatsregierung 2015 den Wohnungspakt Bayern. Neu geschaffen wurde darin unter anderem ein kommunales Wohnraumförderungsprogramm. Steigende Einwohnerzahlen, Veränderung der Haushaltsformen und die steigende Lebenserwartung stellen die Wohnungswirtschaft weiterhin vor große Herausforderungen.
Was ist zu tun - wie könnte das Wohnungsproblem gelöst werden?
In der Wohnungsfrage müssen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam die rechtlichen und planerischen Rahmenbedingungen für leistbares Wohnen für alle schaffen. Christina Gentili listete eine große Anzahl von Möglichkeiten auf, die wichtigsten wie folgt:
Das kann der Bund tun:
Schaffung eines unbedingten Vorkaufsrechts für die Kommunen
Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit
Übertragung unbebauter Flächen des Bundes und der Bahn an die Kommunen statt Verkauf an Höchstbietende.
Einführung eines Planungswertausgleichs für Bodenwertgewinne.
Einführung einer Grundsteuer C für nicht bebaute Grundstücke, die bebauungsreif wären, um Spekulationen auf die Wertentwicklung von Grundstücken einzudämmen.
Abschaffung des Privilegs, dass Veräußerungsgewinne von Immobilien nach einer Haltefrist von 10 Jahren steuerfrei sind.
Das kann Bayern tun:
Abkehr von der Subjektförderung und verstärkte Rückkehr zur Objektförderung.
Änderung des kommunalen Haushaltsrechts, damit die Gemeinden Baugrundstücke nicht zum Höchstgebot oder zu den Bodenrichtwerten abgeben müssen. Auch sollte es ihnen möglich sein, Grundstücke zur Baulandbevorratung zu erwerben.
Förderung des Werkwohnungsbaus.
Das können die Kommunen tun:
Errichtung von Wohnungen im Eigenbesitz mit Mitteln des kommunalen Wohnraumförderungsprogramms des Freistaats; im Landkreis Lindau wurde bisher noch keine Wohnung in diesem Programm gefördert.
Bodenvorratspolitik nach dem Vorbild der Stadt Ulm. Bebauungspläne werden erst erlassen, wenn die Gemeinde die entsprechenden Grundstücke erworben hat.
Weiterführung der Sozialgerechten Bodennutzung (SOBON) mit höheren Anteilen für geförderten Wohnraum.
Förderung und Unterstützung von Baugenossenschaften beim Grundstückserwerb.
Verzicht auf Gewinnabführungen durch kommunale Wohnungsunternehmen.
Förderung von flächensparendem Bauen durch die Bauleitplanung. Abrücken von Stellplatzanforderungen und Einführung neuer Mobilitätskonzepte.
Einrichtung einer Fachstelle zur Vermeidung von die Wohnungslosigkeit auf Landkreisebene.
Kommunale Förderprogramme für Miet- und Eigenwohnungen nach dem Modell der Stadt Friedrichshafen.
Das können Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften tun:
Aufstockung und sinnvolle Nachverdichtung bei bestehenden Gebäuden und Flächen.
Setzen verstärkter Anreize zum Wohnungstausch (Zahlung einer Tauschprämie, Garantie der gleichen Quadratmetermiete und Unterstützung beim Umzug).
Freiwilliger Verzicht der Wohnungsunternehmen auf mögliche Mieterhöhungen.
Verlängerung von Bindungen durch Weiterführung der Förderdarlehen
Diskussion
Die Ausführungen der Referentin stießen auf großes Interesse und viel Zustimmung. In der folgenden Diskussion stellten sich auch die Spitzenkandidaten der ÖDP den Gästen vor.
Fritz Weihmann, Platz 1 der Kreistagsliste, zeigte sich beeindruckt von der historischen Entwicklung und bedauerte den Rückgang des sozial geförderten Wohnunsbaus. Erste Maßnahmen sah er in Erhöhung der Zweitwohnungsteuer, Wohnraumverdichtung und Förderung von Wohnbaugenossenschaften.
Fazit:
Es gibt auf diesem Feld noch viel zu tun, damit leistbares Wohnen für Alle möglich wird. Greifen wir bei der Gestaltung bewährte und neue Modelle auf! Es gibt dringenden Handlungsbedarf für die öffentliche Hand. Aber auch die privaten Akteure sind aufgerufen, ihren Teil zu einer besseren und gerechteren Versorgung mit Wohnraum beizutragen. Abgaben für versiegelte Flächen sowie Förderung von Wohnbaugenossenschaften.